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Jahresabschluss

Der Jahresabschluss bzw. die Einnahmenüberschussrechnung bildet den Schlussstrich unter dem Geschäftsjahr eines Unternehmers, Freiberuflers oder Existenzgründers. Wir erstellen für Sie die jährlichen Abschlüsse anhand der von Ihnen oder uns erstellten Finanzbuchhaltung. Selbstverständlich erstellen wir nicht nur den Abschluss, sondern auch die dazugehörigen Steuererklärungen (Umsatzsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Körperschaftsteuererklärung oder Feststellungserklärung).

Wir werden gemeinsam mit Ihnen durch eine gezielte Steuerplanung die künftige steuerliche Belastung Ihres Unternehmens optimieren.

Da wir Ihre Buchhaltung erstellen, können wir Ihnen bereits frühzeitig mitteilen, ob eine Anpassung der Vorauszahlungen erforderlich ist.

Auf diese Weise lässt sich die Steuerbelastung optimal planen. Selbstverständlich gehört zu unseren Aufgaben die Prüfung von Steuerbescheiden, das Betreuen von Betriebsprüfungen oder das Führen von Rechtsbehelfsverfahren. Bei Bedarf können Betriebsprüfungen in unseren Räumlichkeiten durchgeführt werden, damit der Ablauf in Ihrem Unternehmen nicht gestört wird.

Im Zeitalter der Digitalisierung wird per Gesetz gefordert, dass ein großer Teil der Daten elektronisch übermittelt werden muss. Ob E-Bilanz, Veröffentlichungen beim Bundesanzeiger, digitaler Finanzbericht oder die Übermittlung von Steuererklärungen, wir als Steuerberater erledigen fristgerecht die Formalitäten für Sie.

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