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Schwerpunktthema für viele Unternehmen in Münster: Internationales Steuerrecht

Die Ausweitung geschäftlicher Beziehungen über die Landesgrenzen hinweg bringt es mit sich, dass auch das Thema „Internationales Steuerrecht“ für Sie von Belang ist. Als Ihre Steuerberater bieten wir Ihnen dazu eine umfassende Beratung und kompetente Begleitung bei allen steuerrechtlichen Aspekten.

Weltweit gültiges Steuerrecht für Unternehmen

Unternehmen müssen sich bei Geschäften, in deren Rahmen Landesgrenzen überschritten werden, um die steuerrechtlichen Belange ihrer Tätigkeiten kümmern. So besteht eine Steuerpflicht: Doch wo ist diese zu erfüllen? Werden ausländische Betriebsstätten nach dem deutschen Steuerrecht behandelt oder gilt das Steuerrecht des betreffenden Landes? Wie werden ausländische Tochtergesellschaften gegründet?

Zu diesen und weiteren Themen bieten wir Ihnen eine kompetente Beratung und geben auch Auskunft über weitere Fachbereiche:

  • Verlagerung von Unternehmensfunktionen ins Ausland
  • Übertragung von Vermögen
  • Arbeitnehmer aus dem Ausland
  • Vergütungen der Mehrwertsteuer
  • Vorsteuer-Vergütung innerhalb der EU
  • Schenkungs- und Erbschaftssteuer

Neben den genannten Leistungen bieten wir auch Beratungen zu Verrechnungspreisen zwischen Betriebsstätten im In- und Ausland und können hier auf die besondere Fachkompetenz eines speziell ausgebildeten Mitarbeiters zurückgreifen.

Auch das Thema des internationalen Warenverkehrs ist Bestandteil unserer Beratungsleistungen, mit denen wir Ihnen vom Zeitpunkt der Gründung Ihres Unternehmens bis hin zur Expansion ins Ausland zur Verfügung stehen.

Steuerrecht für Arbeitnehmer: Weltweit gut beraten

Nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Arbeitnehmer ist das international gültige Steuerrecht zu beachten. Wer ins Ausland wegzieht oder ins Inland zurückkehrt, muss sich damit im besonderen Maße beschäftigen. Des Weiteren geht es um die Fragen, wie ein ausländisches Vermögen versteuert wird, was bei der Erbschaftssteuer im Ausland zu beachten ist und wie ausländische Renten besteuert werden.

Und was ist eigentlich mit den Beiträgen und Leistungen aus Pensionskassen und AHV? Wie werden diese steuerlich berücksichtigt? Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen gern im Rahmen unserer Beratungsgespräche.

Nicht immer lässt sich alles vorab regeln, teilweise sorgt Unwissenheit für ein ungewolltes rechtliches Vergehen. Auch dann sind wir an Ihrer Seite und beraten Sie zum Beispiel zur Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung. Vertrauen Sie dabei auf unser Fachwissen und unsere Arbeit in Ihrem Sinne, denn wir sorgen mit Fachwissen und Erfahrung dafür, dass sich steuerliche Probleme lösen lassen.

Wünschen Sie eine diesbezügliche Beratung oder Informationen zu anderen steuerlichen Themen? Dann kontaktieren Sie uns bitte für einen individuellen Beratungstermin!

0251 / 39 44 22 0
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